Das Auswahlverfahren

Nach Ablauf der Bewerbungsfrist am 31.08.2023 hat sich die vom Förderverein eingesetzte Fachjury für die Vergabe des Stipendiums an Ermelinda Di Chiara entschieden. Kriterien bildeten dabei die generellen fachlichen Qualifikationen, die persönlichen Qualifikationen, die bisherigen Erfahrungen mit städtebaulichen-architektonischen Themen sowie die Kreativität und Relevanz der vorgeschlagenen Projektidee.

(c) dronepicr (CC BY 2.0); https://commons.wikimedia.org

Jury des Gottfried-Böhm-Stipendiums

Prof. Paul Böhm

Architekt BDA, Fakultät für Architektur der Technischen Hochschule Köln

Christl Drey

Architektin und Stadtplanerin, Vorsitzende Haus für Architektur Köln

Susanne Fabry

Vorsitzende des Vereins der Freunde und Förderer der Technischen Hochschule Köln e.V.

Bernadette Heiermann

Architektin BDA, wissenschaftliche Mitarbeiterin an der RWTH Aachen

Eva Herr

Leiterin des Kölner Stadtplanungsamtes

Prof. Dr. Stefan Herzig

Präsident der Technischen Hochschule Köln

Kaspar Kraemer

Architekt BDA, Mitglied des Vereins der Freunde und Förderer der Technischen Hochschule Köln e.V.

Klaus Küppers

Niederlassungsleiter NRW der PANDION Real Estate GmbH

Jürgen Minkus

Architekt BDA, Vorsitzender des Kölner Gestaltungsbeirates

Claire Verroul

Amt der Kölner Oberbürgermeisterin, Fachreferentin für Planen und Bauen

Prof. Carola Wiese

Architektin BDA, Fakultät für Architektur der Technischen Hochschule Köln

Die Stipendienleistung

Die Stipendiatin oder der Stipendiat erhält:

  • ein einjähriges Residenzstipendium: wohnen & arbeiten in Köln,
  • eine kostenfreie Unterkunft,
  • einen monatlichen Stipendiums-Betrag von 2.500 Euro,
  • einen Arbeitsplatz zur freien Nutzung in einem beruflichen Umfeld im Bereich der
    Architektur,
  • einen fachlichen Tutor oder eine Tutorin während der einjährigen Residenz.
(c) Stiftung für Kunst und Baukultur Britta und Ulrich Findeisen

Arbeiten in einem kreativen Umfeld

Während des einjährigen Residenzstipendiums kann die Stipendiatin oder der Stipendiat unter anderem im Forum der Stiftung für Kunst und Baukultur mitten im Herzen Kölns arbeiten. Hier spüren sie den Puls der Stadt. Das Forum bietet einen Ort des Arbeitens an, des Austausches über und der Präsentation von Architektur.

Und wenn dann einmal der Blick von außen auf die Stadt und die Region wichtig ist oder ein Ort der Ruhe und Einkehr, dann kann sich die Stipendiatin oder der Stipendiat nach Absprache für einige Tage in das Cubity- Atelierhaus der Stiftung zurückziehen.

(c) Stiftung für Kunst und Baukultur Britta und Ulrich Findeisen
(c) dronepicr (CC BY 2.0); https://commons.wikimedia.org

»Ein Gebäude ist für
den Menschen Raum und
Rahmen seiner Würde. «

Pflichten des Stipendiums

Mit der Annahme des Stipendiums ist die Stipendiatin oder der Stipendiat verpflichtet:

  • mindestens 280 Tage während des Residenzstipendiums in Köln anwesend zu sein,
  • regelmäßig an Austauschgesprächen mit der Tutorin oder dem Tutor teilzunehmen (mindestens 6 Termine während des Residenzjahrs),
  • sich während seiner/ihrer Residenzzeit mit Stakeholdern und Interessengruppen zum Gottfried-Böhm-Stipendium sowie rund um das Thema der geplanten Arbeit zu treffen,
  • die Zwischenergebnisse seiner/ihrer Arbeit acht Wochen vor Ende des Stipendiums Vertreterinnen und Vertretern der Fachjury vorzustellen,
  • die abschließenden Ergebnisse seiner/ihrer Arbeiten im letzten Monat des Residenzstipendiums öffentlich vorzustellen und darüber zu diskutieren,
  • dem Förderverein der Technischen Hochschule Köln die uneingeschränkten Veröffentlichungsrechte an seiner/ihrer Arbeit einzuräumen, allerdings nicht exklusiv. Die Urheber- und Veröffentlichungsrechte verbleiben ansonsten uneingeschränkt bei der Stipendiatin beziehungsweise dem Stipendiaten.