Das Auswahlverfahren
Nach Ablauf der Bewerbungsfrist am 31. Mai 2025 beginnt ein mehrstufiges Auswahlverfahren. Eine vom Förderverein eingesetzte Fachjury sichtet die Bewerbungen und lädt ausgewählte Kandidat:innen ein, ihre Projektideen in einer Präsentation vorzustellen. Die Entscheidung basiert auf der generellen fachlichen Qualifikationen, der persönlichen Qualifikationen, der Kreativität und der Relevanz der vorgeschlagenen Projektidee für die Stadt Köln sowie dem Bezug zu Gottfried Böhms Verständnis von Architektur und Städteplanung. Die finale Auswahl des Stipendiatin oder des Stipendiaten erfolgt Ende August.
Das Stipendium beginnt am 1. Oktober 2025 und endet 30. September 2026.
Jury des Gottfried-Böhm-Stipendiums
Prof. Paul Böhm
Architekt, Fakultät für Architektur der Technischen Hochschule Köln
Christl Drey
Architektin und Stadtplanerin, Vorsitzende Haus für Architektur Köln
Susanne Fabry
Vorsitzende des Vereins der Freunde und Förderer der Technischen Hochschule Köln e.V.
Bernadette Heiermann
Architektin BDA, wissenschaftliche Mitarbeiterin an der RWTH Aachen
Eva Herr
Leiterin des Kölner Stadtplanungsamtes
Prof. Dr. Stefan Herzig
emeritierter Professor und ehemaliger Präsident der TH Köln
Kaspar Kraemer
Architekt BDA, Mitglied des Vereins der Freunde und Förderer der Technischen Hochschule Köln e.V.
Klaus Küppers
Niederlassungsleiter NRW der PANDION Real Estate GmbH
Jürgen Minkus
Architekt BDA, Vorsitzender des Kölner Gestaltungsbeirates
Julien Kinnart
Amt der Kölner Oberbürgermeisterin, Fachreferent für Planen und Bauen
Prof. Carola Wiese
Architektin BDA, Fakultät für Architektur der Technischen Hochschule Köln
Die Stipendienleistung
Die Stipendiatin oder der Stipendiat erhält:
- ein einjähriges Residenzstipendium: wohnen & arbeiten in Köln,
- eine kostenfreie Unterkunft,
- einen monatlichen Stipendiums-Betrag von 2.500 Euro,
- einen Arbeitsplatz zur freien Nutzung in einem beruflichen Umfeld im Bereich der
Architektur, - einen fachlichen Tutor oder eine Tutorin während der einjährigen Residenz.
»Ein Gebäude ist für
den Menschen Raum und
Rahmen seiner Würde. «
Pflichten des Stipendiums
Mit der Annahme des Stipendiums ist die Stipendiatin oder der Stipendiat verpflichtet:
- mindestens 280 Tage während des Residenzstipendiums in Köln anwesend zu sein,
- regelmäßig an Austauschgesprächen mit der Tutorin oder dem Tutor teilzunehmen (mindestens 6 Termine während des Residenzjahrs),
- sich während seiner/ihrer Residenzzeit mit Stakeholdern und Interessengruppen zum Gottfried-Böhm-Stipendium sowie rund um das Thema der geplanten Arbeit zu treffen,
- die Zwischenergebnisse seiner/ihrer Arbeit acht Wochen vor Ende des Stipendiums Vertreterinnen und Vertretern der Fachjury vorzustellen,
- die abschließenden Ergebnisse seiner/ihrer Arbeiten im letzten Monat des Residenzstipendiums öffentlich vorzustellen und darüber zu diskutieren,
- dem Förderverein der Technischen Hochschule Köln die uneingeschränkten Veröffentlichungsrechte an seiner/ihrer Arbeit einzuräumen, allerdings nicht exklusiv. Die Urheber- und Veröffentlichungsrechte verbleiben ansonsten uneingeschränkt bei der Stipendiatin beziehungsweise dem Stipendiaten.