Wer kann sich bewerben?

Bewerberinnen und Bewerber müssen folgende Kriterien erfüllen:

  • bis spätestens zum Ende der Bewerbungsfrist 2025 einen Master in Architektur abgeschlossen haben,
  • nicht-angestellte, freiberufliche Architektin oder Architekt sein,
  • im Zeitraum des Stipendiums an keiner Hochschule mehr immatrikuliert sein, mit der Ausnahme von Promotionsstudierenden,
  • nicht vorher schon ein Postgraduierten-Stipendium absolviert haben,
  • sich als Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürger verpflichten, sicherzustellen, dass ihre Aufenthaltsgenehmigung eine selbstständige Tätigkeit für die Dauer des Aufenthalts nicht ausschließt,
  • im Förderjahr nicht ein anderes Förderstipendium der Stadt Köln erhalten,
  • über Sprachkenntnisse in Deutsch oder Englisch verfügen, entweder als Muttersprache oder mit B2-Sprachkenntnissen.
  • Zur Bewerbung sind ausdrücklich Architektinnen und Architekten aus der ganzen Welt eingeladen, sowohl von innerhalb als auch außerhalb der EU.

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