Wer kann sich bewerben?
Bewerberinnen und Bewerber müssen folgende Kriterien erfüllen:
- bis spätestens zum Ende der Bewerbungsfrist 2025 einen Master in Architektur abgeschlossen haben,
- nicht-angestellte, freiberufliche Architektin oder Architekt sein,
- im Zeitraum des Stipendiums an keiner Hochschule mehr immatrikuliert sein, mit der Ausnahme von Promotionsstudierenden,
- nicht vorher schon ein Postgraduierten-Stipendium absolviert haben,
- sich als Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürger verpflichten, sicherzustellen, dass ihre Aufenthaltsgenehmigung eine selbstständige Tätigkeit für die Dauer des Aufenthalts nicht ausschließt,
- im Förderjahr nicht ein anderes Förderstipendium der Stadt Köln erhalten,
- über Sprachkenntnisse in Deutsch oder Englisch verfügen, entweder als Muttersprache oder mit B2-Sprachkenntnissen.
- Zur Bewerbung sind ausdrücklich Architektinnen und Architekten aus der ganzen Welt eingeladen, sowohl von innerhalb als auch außerhalb der EU.